Aufnahmekriterien für die kath. Kindertageseinrichtung St. Petrus und Andreas
Der Rat der Tageseinrichtung hat sich in der Sitzung vom 13.09.2022 einvernehmlich auf Basis der gesetzlichen Grundlage und unter Berücksichtigung der vorliegenden Betriebserlaubnis (2x Gruppenform I, sowie 1x Gruppenform III) auf
folgende Aufnahmekriterien geeinigt:
1. Geschwisterkind in der Kita
2. Berufstätigkeit beider Eltern/ Alleinerziehend
3. Soziale Notlage
4. Katholische Konfession
5. Kind befindet sich im letzten Jahr vor der Einschulung
Die Einrichtungsleitung/stellv. Leitung beachtet die formulierten Kriterien bei der Platzvergabe innerhalb der Betriebserlaubnis und richtet sich nach der o.g. Priorisierung.